Mahnung erstellen kostenlos

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Wann eine Mahnung schreiben?

Eine Mahnung ist eine schriftliche Aufforderung an Ihren Kunden, eine offene Rechnung zu bezahlen. Sie sollten eine Mahnung versenden, wenn das Zahlungsziel überschritten ist und keine Zahlung eingegangen ist. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, vor dem gerichtlichen Mahnverfahren mehrere Mahnstufen zu durchlaufen – eine einzige Mahnung reicht aus, um den Schuldner in Verzug zu setzen.

Die drei Mahnstufen

  • 1. Mahnung (Zahlungserinnerung) – Freundlicher Hinweis auf die überfällige Rechnung. Meist ohne Mahngebühr.
  • 2. Mahnung – Deutlichere Aufforderung mit Fristsetzung. Mahngebühr von 2,50–5,00 EUR üblich.
  • 3. Mahnung (letzte Mahnung) – Letzte Aufforderung vor rechtlichen Schritten. Mahngebühr und Hinweis auf Inkasso/Mahnverfahren.

So erstellen Sie eine Mahnung

  1. Dokumenttyp "Mahnung" wählen – Im Formular oben.
  2. Originalrechnungsnummer eingeben – Damit der Kunde den Bezug herstellen kann.
  3. Mahnstufe und Mahngebühr setzen – Die zusätzlichen Felder erscheinen automatisch.
  4. Positionen übernehmen – Die offenen Positionen aus der Originalrechnung.
  5. Als PDF herunterladen – Fertig.

Häufige Fragen

Darf ich Mahngebühren berechnen?

Ja, nach Eintritt des Verzugs dürfen Sie angemessene Mahnkosten geltend machen. Üblich sind 2,50 bis 5,00 EUR pro Mahnung. Bei Geschäftskunden können Sie zusätzlich Verzugszinsen berechnen (§ 288 BGB: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz).

Muss ich drei Mahnungen schreiben?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für drei Mahnstufen. Nach § 286 BGB tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung). Eine einzige Mahnung reicht aus.